Allgemeine Geschäftsbedingungen danova GmbH 
 

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche, von danova GmbH (nachfolgend “danova” genannt) angebotenen und bereitgestellten digitalen Produkte, wie den danova Assistant als Software as a Service (SaaS) Lösung (nachfolgend “Assistant” genannt) sowie Dienstleistungen wie Beratung, Schulung, Audits (nachfolgend “Services” genannt). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Assistant und auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringen.

1.3. Werden zwischen dem Kunden und danova individuelle Vereinbarungen in einem separaten Vertrag festgelegt, hat der individuelle Vertrag Vorrang von den AGB.  

1.4. Für den Gegenstand und Umfang der beauftragten Lieferungen und Leistungen ist die auf die Bestellung des Kunden hin erteilte Bestätigung der danova GmbH maßgebend.

1.5. Durch die Registrierung bei danova, die Nutzung des Assistant oder die Inanspruchnahme der Services von danova akzeptieren Sie diese AGB und erklären sich mit den AGB einverstanden.  

 

2. Leistungsbeschreibung 

2.1. Assistant ist eine von der danova GmbH entwickelte SaaS-Lösung, die Funktionen zur digitalen Barrierefreiheit im auf der Webseite von danova definierten und einsehbaren Umfang beinhaltet. Der Assistant enthält Funktionen für eine verbesserte Zugänglichkeit und höhere Barrierefreiheit auf der Website.  

2.2. Der Assistant wurde auf Grundlage der Anforderungen für barrierefreie Webauftritte gem. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 16. Juli 2021 angelehnt an die EU-Richtline 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, kurz European Accessiblility Act (EAA), erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt, entwickelt.  

2.3. Der Assistant erfüllt die vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgegebenen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2 in dem unter der Produktbeschreibung angegebenen Umfang und der unter der Produktbeschreibung angegebenen Konformitätsstufen der Richtlinien. Die Anpassung an die Barrierefreiheit der Website erfolgt zum unter der Produktbeschreibung genannten Umfang und schließt alle manuellen Anpassungen der Website sowie alle Anforderungen, die nicht automatisiert angepasst werden können, aus.  

2.4. danova bietet neben dem Assistant auch Services in Form von Beratungsleistungen, Schulungen, technischen Support, Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinien sowie Barrierefreiheits-Audits für Webseiten an. Die Rahmenbedingungen für diese Services werden in der Regel individuell festgelegt. Sofern für die Services keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese AGB.  Werden für diese Services individuelle Vereinbarungen festgelegt, haben diese lt. Punkt 1.3 Vorrang.  

2.5 Der Kunde bleibt für die Gewährleistung der Barrierefreiheit seines Webauftrittes gemäß den jeweils gesetzlich geltenden Anforderungen (z. B. Landesgesetzen, BFSG, EAA) verantwortlich. Er stellt danova von Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, vollständig frei.

 

3. Registrierung, Bereitstellung und Nutzung des Assistenten sowie der danova Website

3.1. Für die Bereitstellung des Assistenten registriert sich der Kunde über die Website unter Angabe von Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und einem individuell gewählten Passwort.  

3.2. Nach der erstmaligen Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail. Durch die Bestätigung der E-Mail wird die Registrierung abgeschlossen und der Kunde kann sich mit seinen Zugangsdaten, bestehend aus E-Mail-Adresse und gewähltem Passwort im Mitgliederbereich (nachfolgend “Dashboard” genannt) anmelden.  

3.3. Mit der Registrierung und Bestätigung akzeptiert der Kunde die Speicherung der eingegebenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten erfolgt stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für danova geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  

3.4. Die Übergabe des Assistant erfolgt durch die Aktivierung der Lizenz im Dashboard durch Eingabe der Domain und Einbindung des HTML-Code auf zur eingegebenen Domain gehörenden Website. Eine Anleitung dazu steht im Dashboard zur Verfügung.  

3.5. Über das Dashboard kann eine entsprechende Lizenz ausgewählt und aktiviert werden. Alle angegebenen Preise auf der Website, im Dashboard sowie im Bestellprozess sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland geltenden Umsatzsteuer. Bei der Aktivierung des Assistant in der Version “Advanced” müssen im Bestellprozess die Zahlungsdaten eingegeben werden. Bei Zahlung per Rechnung müssen vom Kunden die korrekten Rechnungsdaten im Dashboard bzs. Beim Bestellprozess eingegeben werden. Dem Kunden wird in diesem Fall nach Bestellung eine Rechnung per E-Mail zugeschickt, die sofort fällig ist und innerhalb von 14 Tagen geglichen werden muss. Für die Version “Professional” wird dem Kunden ein individuelles Angebot erstellt und die Bedingungen individuell in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt. In diesem Fall gilt die individuelle Lizenzvereinbarung und hat Vorrang vor den AGB.

3.6. Lizenzgebühren werden über die gewählte Zahlungsmethode je nach gewählter Lizenz für ein Monat oder ein Jahr im Voraus sofort fällig. Zahlungen über den Checkout im Dashboard werden durch externe Dienstleister wie PayPal+ für Zahlungen per PayPal, Kredit-/Debitkarte sowie GoCardLess bei Zahlungen per Lastschrift und Rechnung abgewickelt. Hierfür gelten die AGB der jeweiligen Zahlungsdienstleister, die Sie durch die Bezahlung über die jeweilige Zahlungsart akzeptieren.    

3.8. Durch die Bestellung und Zahlung des Rechnungsbetrags räumt danova dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, nicht exklusive und zeitlich für die Dauer der Lizenzlaufzeit beschränkte Nutzungslizenz für eigene Zwecke für den Assistant ein. Die Eigentumsrechte am Assistant bleiben stets bei danova und sind nicht übertragbar.  

3.9. Die jeweiligen Lizenzen können je nach gewählter Laufzeit monatlich oder jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraums über das Dashboard gekündigt werden. Die Lizenzen verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern nicht rechtzeitig mit einer Frist von mindestens 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.  

3.10. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist danova berechtigt, die Funktionen des Assistenten einzuschränken oder die Nutzung des Assistenten zu sperren.

3.11. Supportleistungen werden von danova kostenfrei übernommen, wenn der Grund für den technischen Support nachweislich auf ein Verschulden von danova zurückzuführen ist, beispielsweise durch technische Störungen des Assistant. In allen anderen Fällen wird der technische Support separat nach den zum Zeitpunkt der Supportleistung geltenden oder im Angebot definierten Stundensätze abgerechnet.  

3.12. Aktualisierungen ("Updates”) des Assistant werden automatisch nach eigenem Ermessen von danova durchgeführt. Dazu zählen unter anderem Erweiterungen der Funktionen, Verbesserung der bestehenden Funktionen, technische Optimierungen oder die Anpassung des Assistant an aktuelle gesetzliche Vorgaben. Danova ist nicht dazu verpflichtet, zu bestimmten Zeitpunkten Updates anzubieten. Bei geplanten Updates werden die Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 1 Tag vor dem geplanten Update, im Dashboard und ggf. zusätzlich per E-Mail informiert.

3.13. Der Kunde verpflichtet sich, den Assistant nur für eigene Zwecke ausschließlich für den eigenen, jeweiligen Webauftritt zu verwenden. Der Kunde ist nicht befugt, den Assistant zu vervielfältigen, Dritten zu überlassen oder ohne entsprechende Lizenz für einen anderen Webauftritt zu verwenden. Der Kunde ist auch nicht befugt, den Assistant ohne schriftliche Zustimmung von danova selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, in andere Programmiersprachen oder andere Betriebssysteme zu konvertieren, in andere Darstellungsformen zu übertragen, sonst zu bearbeiten, fortzusetzen oder zu ergänzen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige, der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.  

3.14. Eine darüber hinausgehende Gestattung der Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von danova und wird ggf. gesondert zu angemessenen Bedingungen vereinbart.

3.15. Ein Anspruch auf Übergabe des Quellcodes des Assistant besteht nicht.

 

4. Haftung für Sach- und Rechtsmängel 

4.1. danova stellt den Assistant dem Kunden im vertragsgemäßen Zustand nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Die Nutzung des Assistant sowie die Inanspruchnahme der Services erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

4.2. danova kann eine vollständig rechtssichere Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder dem European Accessibility Act (EAA) durch die Nutzung des Assistant keinesfalls gewährleisten und übernimmt somit auch keine Haftung für eine nicht vollständige Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben nach geltendem Recht. Die Verantwortung für die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem BFSG, dem EAA sowie weiterer geltender Gesetze liegt beim Webseitenbetreiber. Der Kunde stellt uns demnach von jeglichen Ansprüchen dritter, die aus der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten entstehen, vollständig frei.  

4.3. Im Falle eines technischen Mangels am Assistant hat danova die Wahl hinsichtlich der Art der Mängelbeseitigung, z. B. durch Update oder Neulieferung des Assistant.  

4.4. Danova gewährleistet, dass die von ihr überlassene Software frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Kunden ausschließen oder beschränken.

4.5. Der Kunde garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiteren erforderlichen Rechte selbst einzuholen bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt danova in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

4.6. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten geltend, benachrichtigt der Kunde unverzüglich danova. In einem solchen Fall ist danova berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten und im eigenen Namen abzuwehren. Der Kunde ist dann verpflichtet, bei Auseinandersetzungen mit Dritten im Einvernehmen mit danova zu handeln.

4.7. danova haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde eigenständig Änderungen am Assistant vorgenommen hat.  

4.8. Die verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

4.9 Der Kunde wird danova bei der Mängelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

4.10. Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen 
 

5. Änderungsklausel, Schlussbestimmungen

5.1. danova ist zu Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und sonstiger Bedingungen jederzeit berechtigt. danova wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der maßgeblichen Gesetze oder Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

5.3. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Villingen-Schwenningen vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.