Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Diese Vorgaben fördern eine inklusive digitale Landschaft, in der alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben.
Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen digitale Barrierefreiheit sicherstellen. Wer betroffen ist, was gilt, wenn man ausgenommen ist und wie B2B-Unternehmen damit umgehen sollten, erläutern wir Ihnen.
Wenn Sie digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten, wie z.B. auf einer Webseite oder in einem Online-Shop, sind Sie verpflichtet, das BFSG umzusetzen. Dies betrifft alle Angebote, die von Endverbrauchern genutzt werden können, einschließlich:
Webseiten und Online-Shops
Apps und Online-Dienste
Online-Banking und selbstbedienbare Systeme
Nicht alle Unternehmen müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit:
Weniger als 10 Mitarbeitern
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Wichtig: Sollten Sie eines dieser Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie Ihre Webseite und digitalen Angebote gemäß dem BFSG barrierefrei gestalten.
B2B-Unternehmen müssen Barrierefreiheit nur dann umsetzen, wenn ihre digitalen Angebote auch für Verbraucher zugänglich sind.
Ansonsten genügt es, klar zu kennzeichnen, dass die Angebote ausschließlich für Unternehmen bestimmt sind. Wenn B2B-Unternehmen jedoch B2C-Produkte anbieten, sollten sie Barrierefreiheit in Betracht ziehen, um als Partner wettbewerbsfähig zu bleiben.
Nicht barrierefreie Websites sind nicht nur ein Ausschluss für Menschen mit Behinderungen – sie bergen auch rechtliche und wirtschaftliche Risiken:
Abmahnungen & Bußgelder: Verstöße gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien können rechtliche Konsequenzen haben.
Imageverlust: Eine nicht barrierefreie Website wirkt unprofessionell und schreckt potenzielle Kund:innen ab.
Eingeschränkte Reichweite: Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung – eine riesige Zielgruppe, die verloren geht.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit klingt oft kompliziert – muss sie aber nicht sein. Mit der richtigen Kombination aus Analyse, Technik und gezielten Maßnahmen wird Ihre Website schnell zugänglich:
Eine detaillierte Prüfung zeigt, welche Barrieren auf Ihrer Website bestehen. Dabei orientieren wir uns an den WCAG und BITV-Anforderungen.
Unser Barrierefreiheitstool unterstützt bestehende Hilfsmittel, ist benutzerfreundlich, ressourcenschonend und DSGVO-konform.
Durch gezielte Maßnahmen und Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht – und für alle nutzbar ist.
Der danova Assistant Free bietet grundlegende Unterstützung für Ihre Webseitenbesucher – ob visuelle, motorische oder kognitive Einschränkungen.
Die kostenlose Version ist geeignet für Websites mit bis zu 10.000 Besuchern pro Monat und somit der erste Schritt, um Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Über das Dashboard behalten Sie den Status Ihrer Website stets im Blick.
Kostenlos nutzenUnser Team aus Barrierefreiheitsexperten, teilweise mit Behinderungen, bietet Ihnen eine umfassende, manuelle Analyse Ihrer Website. Dabei testen wir nicht nur automatisiert, sondern prüfen Ihre Inhalte, Designs und Funktionen im Detail – so, wie echte Nutzer*innen mit Behinderungen es erleben. Wir prüfen bei diesem Audit Ihren Internetauftritt bis auf die Code-Ebene und identifizieren Bereiche, die nicht durch automatisierte Tools angepasst werden können.
Sie erhalten nach dem Audit einen umfangreichen Bericht über die Barrieren auf Ihrer Website jeweils mit klaren Handlungsanweisungen, um Ihren Internetauftritt an die gesetzlichen Standards anzupassen und für alle zugänglich zu machen.
Mehr zum Audit erfahrenMachen Sie den ersten Schritt und lassen Sie Ihre Website von uns prüfen. Unsere Barrierefreiheitsspezialisten beraten Sie individuell und erstellen ein maßgeschneidertes Audit, das zu den Anforderungen Ihrer digitalen Plattform passt.